Der Stiftungsrat der Stiftung für das sorbische Volk tagte gestern zu seiner Frühjahrssitzung im Gebäude des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) in Dresden. Im Vorfeld der Sitzung wurde das Fünfte Abkommen zur gemeinsamen Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk dem Vorsitzenden des Stiftungsrates, Marko Kowar, offiziell übergeben. Dieses wurde vom Bundesminister des Innern, Alexander Dobrindt, sowie den beiden Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen, Michael Kretschmer, und des Landes Brandenburg, Dietmar Woidke, im Umlaufverfahren unterzeichnet.
Die Verhandlungen begannen bereits im Sommer 2023 unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern. Im Ergebnis konnten die Zuwendungen angepasst werden, so dass der Fortbestand der Stiftung und ihre Arbeit für die sorbische Sprache und Kultur bis 2030 gesichert sind. Die Zuwendung beträgt für 2026 insgesamt 29.256,0 TEUR, für die Jahre 2027 bis 2030 sieht das Abkommen jährlich Erhöhungen des Förderbetrages zum Ausgleich von Kostensteigerungen vor. Wie bislang finanziert der Bund drei Sechstel, der Freistaat Sachsen zwei Sechstel und das Land Brandenburg ein Sechstel.
Der Direktor der Stiftung, Jan Budar, erklärt: „Die Anpassung der Zuwendungen ermöglicht uns, das in den vergangenen Jahren etablierte Gefüge sorbischer Einrichtungen und Projekte zu erhalten, ohne Personal abbauen zu müssen. Damit kann auch künftig dem Stiftungszweck angemessen nachgekommen werden.".
Der Stiftungsratsvorsitzende, Marko Kowar, ergänzt: „Dem Stiftungsrat obliegt es nun, in den nächsten Jahren mit den vorhandenen Mitteln gute und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen, um über das Jahr 2030 hinaus die umfangreichen Aufgaben zum Erhalt der sorbischen Sprache, Kultur und Identität zu bewerkstelligen."
Der Stiftungsrat beschloss die Fortführung der ab 2021 geschaffenen befristeten Stellen und die Bereitstellung von Finanzierungsmitteln bis 2030. Um eine objektive Grundlage für die Entscheidung zur Fortführung zu haben, wurden die befristeten Stellen 2024 einer externen Evaluation unterzogen und deren Notwendigkeit in Folge bestätigt.
Für das „Sorbische Wissensforum am Lauenareal" dürfen jetzt die ersten Ausschreibungen vorbereitet werden. Sobald für den 1. Bauabschnitt ("Hillersches Ensemble") die Baugenehmigung vorliegt und die Ausschreibungsunterlagen zeigen, dass der Kostenrahmen eingehalten ist, darf der Direktor gemäß dem gefassten Beschluss die ersten Leistungen ausschreiben und beauftragen. So kann wahrscheinlich noch in diesem Jahr damit begonnen werden, den Dachstuhl und die maroden Holzbalkendecken zu entfernen und zu ersetzen. Für den 2. Bauabschnitt (Posthalterei, Neubau) wird derzeit der Bauantrag vorbereitet. Sobald die entspr. Teilgenehmigung vorliegt, kann der Abriss des Gebäudes Lauengraben 8 vorbereitet werden. In diesem Zuge darf auch die Baugrube ausgehoben werden, damit mit den archäologischen Untersuchungen begonnen werden kann.
Dem Stiftungsrat wurde gestern auch der Stand der Digitalisierungsprojekte präsentiert. Nachdem die technische Machbarkeit der Spracherkennung und maschinellen Textübersetzung erreicht wurde, steht nun die Verbesserung der Qualität und die dafür notwendige Sammlung von Sprachdaten im Fokus. Auf Grundlage relevanter Anwendungen (z. B. Chatbots, Übersetzungsdienste, Bildungsangebote) ist bis zur Herbstsitzung zu prüfen, welche quantitativen, qualitativen, inhaltlichen und nutzungsrechtlichen Bedarfe für die weitere Akquise von ober- und/oder niedersorbischen Sprachdaten, die für das Training dieser Anwendungen notwendig sind, bestehen.
Der Stiftungsrat nahm das Entwicklungskonzept für den Domowina-Verlag GmbH zur Kenntnis, forderte aber eine Ergänzung des Konzeptes zur inhaltlichen Ausrichtung des Verlages und zur Priorisierung der im Konzept vorgesehenen Maßnahmen.
Weitere Tagesordnungspunkte befassten sich mit Themen wie der Benennung neuer Beiratsmitglieder für das Förderprogramm „Sorbische Sprache und Kultur im Strukturwandel" für Projekte im Freistaat Sachsen und der Sprachentwicklung in der Stiftungsverwaltung und den geförderten Einrichtungen.
Beschlussprotokoll