Antragsfrist für Projektförderungen durch die Stiftung für das sorbische Volk für das 2. Halbjahr 2026
Die Einreichungsfrist für Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung der Stiftung für das sorbische Volk für Maßnahmen im 2. Halbjahr 2026 endet am 31. März 2026! Anträge, die nach diesem Termin in der Stiftungsverwaltung eingehen, können nicht berücksichtigt werden!
Ausführliche Informationen einschließlich der Förderrichtlinie und aktueller notwendiger Formulare sind auf der Homepage der Stiftung für das sorbische Volk veröffentlicht.
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