Geschichte und Satzung
Das sorbische Volk als autochthone Minderheit in Deutschland ist in der Ober- und Niederlausitz im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg beheimatet.
Die Stiftung für das sorbische Volk wurde am 19. Oktober 1991 per Erlass in Lohsa (Landkreis Bautzen) gegründet. Sie hatte zunächst den Status einer nichtrechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich der Sächsischen Staatskanzlei mit Sitz in Bautzen. Unter Berücksichtigung, dass das sorbische Volk jenseits der Grenzen der BRD keinen Mutterstaat hat, und gestützt auf die in der Protokollnotiz Nr. 14 zu Art. 35 des Einigungsvertrages erklärte Verpflichtung der Bundesrepublik gegenüber dem sorbischen Volk, wurden so die materiellen Rahmenbedingungen für die Sicherung und Entwicklung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen geschaffen.
Mit Unterzeichnung des Staatsvertrages zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung der "Stiftung für das sorbische Volk" vom 28. August 1998 in Schleife (Landkreis Görlitz) erlangte die Stiftung ihre Rechtsfähigkeit. Im Rahmen dessen wurde durch den Stiftungsrat die Satzung der Stiftung für das sorbische Volk beschlossen.
Seitdem unterstützt die Stiftung für das sorbische Volk als gemeinsames Instrument des Bundes und der Länder Sachsen und Brandenburg die Bewahrung und Entwicklung, Förderung und Verbreitung der sorbischen Sprache, Kultur und Traditionen als Ausdruck der Identität des sorbischen Volkes.
Die Stiftung ist auch selbst Initiator und Organisator von Veranstaltungen, Wettbewerben und Ausstellungen sowie Herausgeber von Filmen und Tonträgern. Weitere Aufgabe ist die Bewirtschaftung und bauliche Unterhaltung von Gebäuden, die durch sorbische Einrichtungen genutzt werden.
Der Stiftungszweck, die Struktur und Aufgaben sind in der Satzung festgeschrieben.