Stiftungsrat beschließt zwei überarbeitete Förderrichtlinien
In der Sondersitzung des Stiftungsrates am 16.09.2026 wurden zwei neue Förderrichtlinien samt den entsprechenden Förderkonzepten beschlossen: eine für die Projektförderung und eine für die Vergabe von Stipendien. Dem Voraus ging ein intensiver Abstimmungsprozess zwischen der Stiftung für das sorbische Volk, dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK), dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) sowie dem Sächsischen Rechnungshof (SRH), wodurch mehrere Überarbeitungen der Förderrichtlinien und der Förderkonzepte erforderlich waren.
Die derzeit geltende Förderrichtlinie der Stiftung gilt seit 2003 und wurde seitdem nur geringfügig angepasst. Sie beinhaltet sowohl die Projektförderung als auch die Vergabe von Stipendien. In den letzten Jahren wurden seitens der Projektträger zunehmend Bedarfe kommuniziert, die in der Förderrichtlinie nicht oder nur unzureichend abgebildet waren, so dass eine umfangreiche Überarbeitung und Präzisierung der Förderrichtlinie notwendig wurde. Im Zuge dessen wurde die bisherige Förderrichtlinie neu strukturiert und inhaltlich geteilt, so dass für die Vergabe von Stipendien eine eigene Förderrichtlinie erarbeitet wurde.
Entsprechend den aktuellen Verwaltungsvorschriften zur Sächsischen Haushaltsordnung ist neben einer Förderrichtlinie auch eine programmspezifisches Förderkonzeption mit jeweils qualitativ und quantitativ messbaren Zielgrößen erforderlich. Diese wurden parallel zu den Förderrichtlinien erarbeitet und liegen nun erstmals vor.
Wesentliche Änderungen in der Förderrichtlinie für Projektförderung
- Bündelung der Honorarsätze und sonstigen zuwendungsfähigen Ausgaben in einer strukturierten Ausgabenmatrix
- Erläuterungen zur Beantragung einer Verwaltungskostenpauschale
- bei Projektträgern außerhalb des Siedlungsgebiets steht der Wirkungsort der Projekte im Fokus und nicht der Durchführungsort
- Einführung von Zielvereinbarungen
- verkürzte Antragsfristen für kurzfristig zu realisierende Kleinprojekte
- Integration digitaler und audiovisueller Projekte in verschiedene Förderbereiche
- Schärfung der Förderung von Filmen und Videos
- Öffnung der Zuschüsse an Träger von Kindertagesstätten mit sorbischen/ wendischen Gruppen (bisher konnte nur der Sorbische Schulverein e. V. gefördert werden)
- Aufnahme der Förderung sorbischer Digitalisierungsmaßnahmen
- Einführung eines Scoring-Verfahrens zur Bewertung der Förderanträge
Detailliertere Ausführungen zu den Änderungen und Anpassungen können dem Förderkonzept zur Projektförderung entnommen werden, welches gemeinsam mit der Förderrichtlinie nach der finalen Prüfung durch die Rechtsaufsicht auf der Webseite der Stiftung veröffentlicht wird.
Die überarbeitete Förderrichtlinie für Projektförderung gilt für alle Projekte, die ab dem Jahr 2027 durchgeführt werden.
Förderrichtlinie zur Vergabe von Stipendien
Die Stiftung für das sorbische Volk hat zwei Stipendienprogramme: ein 12-monatiges Stipendium für ein Teilstudium der Sorabistik für ausländische Studierende und ein Leistungsstipendium für Studierende der Fachrichtungen Sorabistik und Lehramt Sorbisch bzw. Sorbisch/Wendisch. Das Förderziel dieser Stipendien ist die Gewinnung von Fachkräfte- und Führungsnachwuchs, um die Leistungsfähigkeit der sorbischen Gesellschaft, Kultur und Sprache auch für die Zukunft zu sichern.
Wesentliche Änderungen in der Förderrichtlinie zur Vergabe von Stipendien
- Erstellung einer eigenen Förderrichtlinie
- Aufhebung der Bindung des Leistungsstipendiums an die Universität Leipzig
Die Förderrichtlinie über die Vergabe von Stipendien ist ebenfalls ab dem Jahr 2027 gültig und wird gemeinsam mit dem Förderkonzept nach der finalen Prüfung durch die Rechtsaufsicht auf der Webseite der Stiftung veröffentlicht.
Beschlussprotokoll der Sondersitzung vom 16.09.2026 (Beschluss Nr. 766-767)