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Übersicht der Pressemitteilungen der Stiftung

 

Niedersorbische Kandidaten für den Stiftungsrat gesucht

Potsdam,

Die aktuelle Legislatur des Stiftungsrates endet im März 2027. In einem Aufruf des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) wird um Vorschläge für Kandidatinnen/Kandidaten des Stiftungsrates für die Wahlperiode 2027-2031 gebeten. Enstsprechende Vorschläge für sorbische Verterterinnen und Vertreter aus Brandenburg sollen bis zum 26.11.2026 schriftlich beim RASW eingereicht werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten folgende Bedingungen erfüllen:

  • das passive Wahlrecht im Land Brandenburg, (Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg wohnt.),
  • Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache,
  • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der sorbischen/wendischen Kultur,
  • die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bei Entscheidungen über künftige Strukturen, über Prioritäten der Projektförderung und über die finanzielle Ausgestaltung der sorbischen/wendischen Institutionen,
  • die Bereitschaft mit anderen sorbischen/wendischen Gremien zusammen zu arbeiten

Einladung zum Informationsgespräch

Der Sorben/Wenden-Rat lädt alle Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Informationsgespräch am 07.12.2026 in Cottbus/Chóśebuz ein. 

Weitere Informationen zur Einreichung der Kandidatenvorschläge finden Sie in den veröffentlichten Unterlagen des RASW:

Aufgaben des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Stiftung. Seine Entscheidungen werden von der Stiftungskommission vorbereitet und in einer Frühjahrs- bzw. Herbstsitzung beschlossen.

Wiederkehrende Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Stiftungsrates sind zum Beispiel:

  • die Feststellung des Haushaltsplanes, der Finanzplanung sowie des Jahresabschlusses,
  • die Bestellung, der Widerruf und die Entlastung des Direktors,
  • die Satzung der Stiftung sowie der Erlass von Förderrichtlinien,
  • die Förderung von größeren Projekten.

Der Stiftungsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern. Von den sechs Vertretern des sorbischen/wendischen Volkes werden zwei aus dem Land Brandenburg von dessen Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden sowie vier aus dem Freistaat Sachsen vom Bundesvorstand des Dachverbandes "Domowina − Bund Lausitzer Sorben e.V." benannt und entsendet (laut Staatsvertrag zur Errichtung der Stiftung sowie Satzung der Stiftung) . Jeder Vertreter hat zudem einen Stellvertreter.

Weitere Informationen zum Stiftungsrat finden Sie auf unserer Webseite unter "Struktur".