Die aktuelle Legislatur des Stiftungsrates endet im März 2027. In einem Aufruf des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden (RASW) wird um Vorschläge für Kandidatinnen/Kandidaten des Stiftungsrates für die Wahlperiode 2027-2031 gebeten. Enstsprechende Vorschläge für sorbische Verterterinnen und Vertreter aus Brandenburg sollen bis zum 26.11.2026 schriftlich beim RASW eingereicht werden.
Die Kandidatinnen und Kandidaten sollten folgende Bedingungen erfüllen:
- das passive Wahlrecht im Land Brandenburg, (Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Brandenburg wohnt.),
- Kenntnisse der sorbischen/wendischen Sprache,
- Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der sorbischen/wendischen Kultur,
- die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung bei Entscheidungen über künftige Strukturen, über Prioritäten der Projektförderung und über die finanzielle Ausgestaltung der sorbischen/wendischen Institutionen,
- die Bereitschaft mit anderen sorbischen/wendischen Gremien zusammen zu arbeiten
Einladung zum Informationsgespräch
Der Sorben/Wenden-Rat lädt alle Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Informationsgespräch am 07.12.2026 in Cottbus/Chóśebuz ein.
Weitere Informationen zur Einreichung der Kandidatenvorschläge finden Sie in den veröffentlichten Unterlagen des RASW:
Aufgaben des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Stiftung. Seine Entscheidungen werden von der Stiftungskommission vorbereitet und in einer Frühjahrs- bzw. Herbstsitzung beschlossen.
Wiederkehrende Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Stiftungsrates sind zum Beispiel:
- die Feststellung des Haushaltsplanes, der Finanzplanung sowie des Jahresabschlusses,
- die Bestellung, der Widerruf und die Entlastung des Direktors,
- die Satzung der Stiftung sowie der Erlass von Förderrichtlinien,
- die Förderung von größeren Projekten.
Der Stiftungsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern. Von den sechs Vertretern des sorbischen/wendischen Volkes werden zwei aus dem Land Brandenburg von dessen Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden sowie vier aus dem Freistaat Sachsen vom Bundesvorstand des Dachverbandes "Domowina − Bund Lausitzer Sorben e.V." benannt und entsendet (laut Staatsvertrag zur Errichtung der Stiftung sowie Satzung der Stiftung) . Jeder Vertreter hat zudem einen Stellvertreter.
Weitere Informationen zum Stiftungsrat finden Sie auf unserer Webseite unter "Struktur".