Ab dem 3.11.2026 sind die neuen Förderrichtlinien der Stiftung für das sorbische Volk gültig.
Nach einem rund dreijährigen Erarbeitungsprozess im intensiven Austausch mit sachkundigen Expertinnen und Experten sowie zuständigen Ministerien wurden die Förderbestimmungen grundlegend überarbeitet und in zwei eigenständige Richtlinien gegliedert – eine für die Projektförderung und eine für den Bereich Stipendien.
Zu den wesentlichen Neuerungen in der Projektförderung zählen die Aufnahme der Förderbereiche „Filme und Videos“ und „Sorbische Digitalisierungsmaßnahmen“ sowie die Einführung einer ganzjährigen Kleinprojekteförderung.
Für Projekte mit förderfähigen Gesamtausgaben bis zu 5.000 Euro kann ein Zuschuss von bis zu 1.500 Euro bewilligt werden, solange das Budget nicht ausgeschöpft ist. Darüber hinaus beinhalten die Richtlinien weitere Anpassungen und Präzisierungen. Diese gelten auch für alle Anträge auf Förderung für das Jahr 2027, die bereits eingereicht wurden.
Förderrichtlinie der Stiftungfür das sorbische Volk zur Projektförderung, gültig ab 03.11.2026
Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk zur Vergabe von Stipendien, gültig ab dem 03.11.2026
Kontakt für Rückfragen:
Nicole Zimmermann
Teamleiterin des Teams Förderung
Telefon: 03591 550-318
n.zimmermannec@zalozba.de