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Übersicht der Pressemitteilungen der Stiftung

 

Kandidaten für den Stiftungsrat gesucht

Bautzen/Budyšin,

Die aktuelle Legislatur des Stiftungsrates endet Anfang 2027. In einer Mitteilung ruft der Bundesvorstand der DOMOWINA nun insbesondere die sorbischen Vereinigungen dazu auf, bis zum 31.10.2026 Vorschläge für Kandidaten für die Wahl sorbischer Vertreter aus Sachsen in den Stiftungsrat für die Wahlperiode 2027-2031 einzureichen. Auch Einzelpersonen dürfen sich bewerben.

Aufgaben des Stiftungsrates

Der Stiftungsrat entscheidet in allen wichtigen Angelegenheiten der Stiftung. Seine Entscheidungen werden von der Stiftungskommission vorbereitet und in einer Frühjahrs- bzw. Herbstsitzung beschlossen.

Wiederkehrende Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Stiftungsrates sind zum Beispiel:

  • die Feststellung des Haushaltsplanes, der Finanzplanung sowie des Jahresabschlusses,
  • die Bestellung, der Widerruf und die Entlastung des Direktors,
  • die Satzung der Stiftung sowie der Erlass von Förderrichtlinien,
  • die Förderung von größeren Projekten.

Der Stiftungsrat besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern. Von den sechs Vertretern des sorbischen/wendischen Volkes werden laut Protokollnotiz des Einigungsvertrages sowie der Satzung der Stiftung zwei aus dem Land Brandenburg von dessen Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden sowie vier aus dem Freistaat Sachsen vom Bundesvorstand des Dachverbandes "Domowina − Bund Lausitzer Sorben e.V." benannt und entsendet. Jeder Vertreter hat zudem einen Stellvertreter.

Weitere Informationen zum Stiftungsrat finden Sie auf unserer Webseite unter "Struktur".

Einreichung eines Kandidatenvorschlags

Die Vorschläge mit einer entsprechenden Begründung sowie mit einem ausgefüllten Fragebogen der Kandidatin oder des Kandidaten reichen Sie bitte bis zum 31.10.2026 in der Geschäftsstelle der Domowina ein. Nähere Informationen dazu sowie den Fragebogen erhalten Sie auf der Webseite der Domowina.