Die Herbstsitzung des Stiftungsrates der Stiftung für das sorbische Volk fand diesmal im Bautzener Haus der Sorben unter Leitung des Stiftungsratsvorsitzenden, Marko Kowar statt.
Tagesordnungspunkte waren unter anderem der Haushaltsplan der Stiftung 2026, die Förderrichtlinie der Stiftung, Strukturmittel gemäß § 17 Nr. 31 InvKG im Freistaat Sachsen und der Planungsstand "Sorbisches Wissensforum am Lauenareal".
Haushaltsplan für 2026
Obwohl das Finanzierungsabkommen für die Stiftung Ende dieses Jahres ausläuft und das neue noch nicht unterzeichnet ist, hat der Stiftungsrat den Haushaltsplan der Stiftung für das Jahr 2026 verabschiedet. Damit ist die weitere Finanzierung der Institutionen und Projekte im kommenden Jahr zunächst abgesichert.
Der Haushaltsplan beinhaltet auch Mittel für Arbeitsplätze, die bislang bis Ende 2025 befristet sind, sodass die Finanzierung dieser zunächst bis 30.06.2026 gewährleistet ist. Die Entscheidung über die Fortsetzung trifft der Rat sobald das Fünfte Finanzierungsabkommen vorliegt.
Überarbeitung der Förderrichtlinie
Derzeit wird die Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk umfassend überarbeitet. Unter anderem sollen neue Themen eingearbeitet werden.
So sollte zum Beispiel eine Förderung der Trägeranteile bzw. eines Betriebskostenzuschusses für alle sorbischsprachigen und zweisprachigen Kindertageseinrichtungen ermöglicht werden. Grundlage bilden dabei objektive Qualitätskriterien in Bezug auf die Voraussetzungen zum immersiven Erwerb der sorbischen Sprache. Die Klärung offener Fragen zu Zielen und Zweck der Förderung, zur Umsetzung sowie zur Finanzplanung wird in der Frühjahrssitzung 2026 nochmals Thema sein.
Der Stiftungsrat befürwortete ferner, dass in die neue Förderrichtlinie verkürzte Antragsfristen für Kleinstprojekte aufgenommen werden sollen.
Strukturmittel gemäß § 17 Nr. 31 InvKG im Freistaat Sachsen
Auf Empfehlung des Beirates zum Förderprogramm "Sorbisches Sprache und Kultur im Strukturwandel" für Projekte im Freistaat Sachsen, beschloss der Stiftungsrat, das Projekt des Vereins zur Pflege der Regionalkultur der mittleren Lausitz e.V. "Drasta digital V: herbstwo" (Sorbische Trachten als digitales Kulturerbe) vorbehaltlich der Korrektur des Haushaltes 2026 in den Jahren 2026 bis 2030 zu fördern.
Ziel des Projektes ist es, die sorbische Trachtenkultur der sächsischen Lausitz im digitalen Zeitalter zu sichern, zu dokumentieren und für ein breites Publikum erlebbar zu machen. In enger Zusammenarbeit mit Trachtenträgerinnen, Schneiderinnen, Wissenschaftlern und Kulturinstitutionen werden typische regionale Trachten in 3D rekonstruiert, mehrsprachig dokumentiert und über eine interaktive, barrierefreie Webplattform öffentlich zugänglich gemacht.
Das eingereichte Projekt "LIPA - Lusatian Information, People & Arts" von Beno Brězan wird zur qualifizierenden Überarbeitung an den Projektträger zurückgegeben.
Planungsstand "Sorbisches Wissensforum am Lauenareal"
Der Stiftungsrat nahm die beauftragte Umplanung des "Sorbischen Wissensforums am Lauenareal" zur Reduzierung der Gesamtkosten auf 47,5 Mio. EUR anerkennend zur Kenntnis. Die Einsparungen dienen als Risikovorsorge zum Ausgleich von Kostensteigerungen, die Kostenobergrenze bleibt bei 50,0 Mio. EUR.
"In der Stiftungsratssitzung wurde die gute und gewissenhafte Arbeit der Stiftungsverwaltung explizit hervorgehoben. Die verantwortungsvollen Aufgaben, die bewältigt werden und Entscheidungen, die getroffen werden müssen, sind ein enormer Zeit- und Kraftaufwand neben dem eigentlichen Tagesgeschäft", äußerte sich der Stiftungsratsvorsitzende Kowar lobend.
Nach aktuellem Planungsstand des Bauvorhabens wurde der Bauantrag für den Bauabschnitt 1 (Hillersches Ensemble) am 06. November 2025 bei der Stadt Bautzen eingereicht. Die Umplanung zur Reduzierung der Kosten im Bauabschnitt 2 (Neubau Lauengraben, Posthalterei) soll bis zum Jahresende fertig sein und geht dann zur erneuten baufachlichen Prüfung an den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB).
Der Stiftungsrat legitimierte den Stiftungsdirektor außerdem, nach Bestätigung der Vollständigkeit von Bauantrag und Bauvorlagen, mit Leistungsphase 5, der Ausführungsplanung für den 1. Bauabschnitt (Abriss Lauengraben 8 und Baugrubenverbau) zu beginnen. Dies ist notwendig, damit die Archäologie ausreichend Zeit hat, die auszuhebende Baugrube zu untersuchen.
Beschlussprotokoll der 91. Sitzung des Stiftungsrates am 20. November 2025 in Bautzen