Antragsfrist für Projektförderungen durch die Stiftung für das sorbische Volk für das 2. Halbjahr 2025
Die Einreichungsfrist für Anträge auf Bewilligung einer Zuwendung der Stiftung für das sorbische Volk für Maßnahmen im 2. Halbjahr 2025 endet am 31. März 2025! Anträge, die nach diesem Termin in der Stiftungsverwaltung eingehen, können nicht berücksichtigt werden!
Ausführliche Informationen einschließlich der Förderrichtlinie und aktueller notwendiger Formulare (Stand: Juli 2022) sind auf der Homepage der Stiftung für das sorbische Volk veröffentlicht. https://stiftung.sorben.com/deutsch/foerderung/antragsstellung